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Unfallversicherung im Ausland, das Wichtigste kurz erklärt

  • David Schröder
  • 6 days ago
  • 5 min read
  • Weltweiter Schutz: Die PrivatSchutz Unfallversicherung von Zurich gilt in allen Tarifen weltweit sowohl bei Urlaubsreisen als auch bei einem beruflichen Auslandsaufenthalt.

  • Umfassende Leistungen: Je nach Tarif und gewählten Leistungsarten erhältst du im Schadenfall eine Kapitalleistung, eine lebenslange Unfall-Rente, Krankenhaustagegeld, oder auch Bergungskosten und Rücktransport nach Hause, letzteres auch für mitreisende Partner und Kinder.

  • Spezielle Unterstützung: Im Rahmen der optional versicherbaren Unfall-Assistance erhältst du nach einem Unfall Hilfeleistungen wie die Vermittlung von ärztlicher Betreuung, Medikamentenversand oder die Kosten eines Krankenbesuchs.

  • Gesetzliche Unfallversicherung: Diese greift im Ausland nur bei beruflicher Tätigkeit im Rahmen einer Entsendung und unter bestimmten Voraussetzungen.



Gilt die Unfallversicherung im Ausland?


Die private Unfallversicherung von Zurich bietet weltweiten Versicherungsschutz und gilt somit in vollem Umfang auch im Ausland. 


So bist du mit der Unfallversicherung in allen Tarifen sowohl während Urlaubsreisen als auch bei einer beruflichen Auslandstätigkeit abgesichert. Sie ist damit auch eine wichtige Auslandsversicherung. Denn in welchem Land auch immer der Unfall passiert: Du kannst dich, sofern im Versicherungsumfang des Vertrages enthalten, auf Leistungen wie eine monatliche Unfall-Rente und Krankenhaustagegeld, aber auch einen gegebenenfalls notwendigen Rücktransport nach Hause verlassen. Selbst die Kosten für die Heimreise mitreisender minderjähriger Kinder und der mitreisenden Partnerin oder des Partners werden im Rahmen der vereinbarten Versicherungsleistungen übernommen. Ausgenommen sind jedoch Unfälle, die durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse verursacht werden.


Welche Leistungen erbringt die PrivatSchutz Unfallversicherung inkl. Unfall-Assistance bei einem Auslandsaufenthalt?


Schon ein Unfall zu Hause ist eine Herausforderung – gesundheitlich, organisatorisch und finanziell. Doch im Ausland wirft er in der Regel noch mehr Fragen auf und erfordert besondere Unterstützung – genau dafür bietet die private Unfallversicherung von Zurich umfassenden Schutz. Denn neben den allgemeinen Leistungen enthält die zusätzlich optional versicherbare Unfall-Assistance auch speziell auf Auslandsreisen abgestimmte Hilfe.


Hilfsleistungen im Ausland – weltweit:

  • Vermittlung ärztlicher Betreuung

    Nach einem Unfall im Ausland informieren wir dich auf Wunsch über ärztliche Versorgungsmöglichkeiten, stellen den Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus her und übernehmen die entstehenden Kosten.

  • Arzneimittelversand

    Benötigst du auf einer Auslandsreise nach einem Unfall dringend ein verschreibungspflichtiges Medikament, das vor Ort nicht verfügbar ist und für das es keinen Ersatz gibt, organisiert Zurich nach Rücksprache mit deinem Hausarzt den Versand und übernimmt die Kosten.

  • Rücktransport des versicherten Unfallopfers

    Organisation und Kostenübernahme des Rücktransports zum ständigen Wohnsitz der versicherten Person, sofern diese medizinisch notwendig ist.

  • Kosten für Krankenbesuch

    Bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland von über zwei Wochen übernehmen wir bis zu 600 EUR für Fahrt- und Übernachtungskosten einer nahestehenden Person, die dich besuchen möchte.

  • Rückholung mitreisender Kinder

    Können mitreisende angehörige Kinder unter 16 Jahren auf einer Reise infolge Todes oder Erkrankung der versicherten Person weder von dieser noch von einem anderen Familienangehörigen betreut werden, sorgen wir für deren Abholung und Rückfahrt mit einer Begleitperson zu ihrem ständigen Wohnsitz und tragen die hierdurch entstehenden Kosten für Bahnfahrt 1. Klasse oder Flug ab 1.000 km Entfernung.

  • Hilfe im Todesfall

    Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland übernimmt die Versicherung die Kosten für die Bestattung im Ausland oder die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz – je bis 10.000 EUR.

  • Hilfe in besonderen Notfällen

    Gerätst du auf einer Auslandsreise in eine besondere Notlage, die nicht durch andere Leistungen abgedeckt ist, organisiert Zurich die notwendige Hilfe und übernimmt die Kosten bis zu 300 EUR pro Schadenfall.


Allgemeine Leistungen der PrivatSchutz Unfallversicherung


Auszug der wählbaren Leistungsarten

  • Invaliditätsleistung inkl. wählbarer Progression

    Auszahlung der vereinbarten Versicherungssumme bei dauerhafter Beeinträchtigung, bei Vollinvalidität bis zum 10-Fachen der Grundsumme durch Progressionsstaffeln.

  • Wiederkehrende Zahlung der Grundversicherungssumme

    Bei hohen Invaliditätsgraden, die durch schwere Verletzungen bedingt sind, wird lebenslang alle 10 Jahre die vereinbarte Grundversicherungssumme erneut ausbezahlt. Voraussetzung: der Invaliditätsgrad liegt über 50 %.

  • Unfall-Rente

    Monatliche, lebenslange Rente ab einem Invaliditätsgrad von über 50 %.

  • Todesfallleistung

    Auszahlung an Hinterbliebene, wenn der Unfall innerhalb von zwei Jahren zum Tod führt (Premium-Baustein).

  • Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld

    Zahlungen während eines Krankenhausaufenthalts in Deutschland. Das Genesungsgeld wird in gleicher Höhe wie das Krankhaustagegeld im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt ausbezahlt.

  • Sofortleistung bei Knochenbruch

    Einmalzahlung von 1.000 EUR bei Knochenbrüchen, Muskel-, Sehnen-, und Bänderrissen.

  • Unfall-Assistance inkl. Rehamanagement

    Unterstützung bei organisatorischen Aufgaben nach einem Unfall, zum Beispiel Kinderbetreuung, Haushaltshilfe oder Pflegeorganisation sowie Hilfeleistungen im Ausland.


Auszug der im jeweiligen Tarif obligatorisch enthaltende Leistungen:

  • Kosmetische Operationen

    Abdeckung bis 100.000 EUR und Schäden an Schneide- und Eckzähnen sowie auch an allen natürlichen Zähnen und Implantaten (bis 20.000 EUR).

  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten

    Übernahme der Kosten von Such- und Rettungseinsätzen sowie Bergungskosten bis zu 100.000 EUR.


Fazit


Mit der PrivatSchutz Unfallversicherung von Zurich erhältst du eine sinnvolle und wichtige Absicherung vor den finanziellen Folgen eines Unfalls – egal ob im In- oder Ausland, ob im Urlaub oder während eines geschäftlichen Auslandsaufenthalts – und das je nach Risikoabsicherung schon ab 3,13 EUR pro Monat!





Welche Leistungen erbringt die gesetzliche Unfallversicherung im Ausland?


Die gesetzliche Unfallversicherung greift generell – also auch in Deutschland – nur bei Unfällen während der Arbeit, einschließlich des Wegs zur Arbeit und zurück nach Hause. Dementsprechend leistet die gesetzliche Unfallversicherung auch im Ausland nur, wenn du dort eine berufliche Tätigkeit im Auftrag deines Arbeitgebers ausübst. Voraussetzung ist zudem, dass dein Auslandsaufenthalt von Anfang an zeitlich begrenzt ist und das Arbeitsverhältnis in Deutschland weiterbesteht (inklusive der Weisungsgebundenheit und Bezahlung). Bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten ist im Versicherungsfall in der Regel die deutsche Unfallversicherung zuständig. In Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, übernimmt oft der Träger des Aufenthaltslandes die Bearbeitung des Unfalls, die Kosten werden jedoch von der deutschen Unfallversicherung getragen.


Mit welchen Ländern hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen inklusive gesetzlicher Unfallversicherung?


Wenn du von Ihrem deutschen Arbeitgeber ins Ausland entsandt wirst, bleibt der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung bestehen, wenn es zwischen Deutschland und dem entsprechenden Land ein Sozialversicherungsabkommen gibt. Folgende Regelungen gelten:


  • EU, EWR, Schweiz und Vereinigtes Königreich

    Beschäftigte bleiben während einer Entsendung von bis zu 24 Monaten durch deinen deutschen Arbeitgeber versichert. Verlängerungen sind durch Ausnahmevereinbarungen möglich.

  • Länder mit bilateralem Abkommen

    In Ländern mit Sozialversicherungsabkommen wie der Türkei, Israel oder Kanada (Québec) bleibt der Schutz für 12 bis 36 Monate bestehen, auch hier können Verlängerungen beantragt werden.

  • Länder ohne bilaterales Abkommen

    In Ländern ohne Abkommen wie den USA oder China greift die sogenannte Ausstrahlungsregelung (§ 4 SGB IV), wenn das deutsche Arbeitsverhältnis fortbesteht und die Entsendung zeitlich befristet ist. Es gilt also ebenfalls der deutsche Schutz, es gibt jedoch keine feste zeitliche Begrenzung.


Bei einem Arbeitsunfall im Ausland erhältst du Sachleistungen, zum Beispiel Erste Hilfe, medizinische Behandlung oder Rehabilitation, nach den im jeweiligen Land geltenden Standards. In Ländern ohne entsprechende Regelungen musst du die Kosten zunächst selbst tragen und kannst dir diese später in Deutschland von der gesetzlichen Unfallversicherung erstatten lassen.


Wichtig zu wissen: Kein Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung besteht,

  • wenn du dich privat im Ausland aufhältst,

  • keine Entsendung im Rahmen eines deutschen Arbeitsverhältnisses vorliegt,

  • der Aufenthalt unbefristet ist,

  • für mitreisende Familienangehörige.


Für diese Fälle solltest du eine private Unfallversicherung abschließen.



 
 
 

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