Unfallversicherung im Ausland, das Wichtigste kurz erklärt
- David Schröder

- Mar 18
- 1 min read
Updated: Apr 28
Die gute Nachricht: Unsere Unfallversicherung bietet weltweiten Schutz – egal ob im Urlaub oder bei beruflichen Aufenthalten.

Welche Leistungen gelten im Ausland?
Die private Unfallversicherung von Zurich bietet weltweiten Versicherungsschutz und gilt somit in vollem Umfang auch im Ausland.
So bist du mit der Unfallversicherung in allen Tarifen sowohl während Urlaubsreisen als auch bei einer beruflichen Auslandstätigkeit abgesichert. Sie ist damit auch eine wichtige Auslandsversicherung. Denn in welchem Land auch immer der Unfall passiert: Du kannst dich, sofern im Versicherungsumfang des Vertrages enthalten, auf Leistungen wie eine monatliche Unfall-Rente und Krankenhaustagegeld, aber auch einen gegebenenfalls notwendigen Rücktransport nach Hause verlassen. Selbst die Kosten für die Heimreise mitreisender minderjähriger Kinder und der mitreisenden Partnerin oder des Partners werden im Rahmen der vereinbarten Versicherungsleistungen übernommen.
Gesetzliche Unfallversicherung im Ausland
Die gesetzliche Unfallversicherung greift auch im Ausland – allerdings nur eingeschränkt:
Sie gilt ausschließlich bei beruflichen Tätigkeiten im Auftrag des Arbeitgebers.
Kein Schutz besteht:
bei privaten Reisen
bei längeren oder dauerhaften Auslandsaufenthalten
für mitreisende Familienangehörige
Warum eine private Unfallversicherung wichtig ist
Gerade auf Reisen können Unfälle schnell teuer werden – organisatorisch, medizinisch und finanziell.
Eine private Unfallversicherung sorgt dafür, dass du weltweit abgesichert bist – unabhängig von deiner Tätigkeit.
Fazit
Die private Unfallversicherung ist ein wichtiger Baustein für alle, die auch im Ausland auf Nummer sicher gehen wollen. Sie schützt dich weltweit und schließt genau die Lücken, die die gesetzliche Absicherung offenlässt.
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